Hundehaltung

Begleithundeprüfung: Voraussetzungen für die Teilnahme

In einer Begleithundeprüfung wird der Hund auf sein Verhalten im Alltag geprüft: Wie gelassen ist er im Straßenverkehr? Wie verhält er sich gegenüber Mensch und Tier und wie steht es um seinen Gehorsam? Für die Prüfung muss der Hund mindestens 15 Monate alt sein und schon einiges gelernt haben.
Mit oder ohne Leine: Die Grundkommandos müssen sitzen – Bild: Shutterstock / Raywoo
Mit oder ohne Leine: Die Grundkommandos müssen sitzen – Bild: Shutterstock / Raywoo

In einer Begleithundeprüfung werden Hunde auf ihr Verhalten in den verschiedensten Alltagssituationen getestet. So eine Prüfung kann dem Hundehalter als Kontrolle dienen – hapert es an einigen Stellen noch mit der Hundeerziehung, erkennt er, woran er noch arbeiten muss. Klappt alles gut, weiß er, dass er sich in den verschiedensten Lebenslagen auf seinen Hund verlassen kann.

Außerdem darf er nach erfolgreicher Absolvierung des Tests mit seinem Vierbeiner an Wettkämpfen und weiteren Prüfungen teilnehmen. Doch welche Voraussetzungen muss ein Hund erfüllen, um eine Begleithundeprüfung zu absolvieren?

Begleithundeprüfung: Voraussetzungen für den Hund

Wichtig ist zunächst einmal, dass Ihr Hund gechipt oder tätowiert ist – ist er es nicht, darf er nicht an der Prüfung teilnehmen. Darüber hinaus muss er gut auf Sie hören, und zwar ohne Hilfsmittel: Spielzeug und Leckerlis dürfen nicht mit in die Prüfung genommen werden und auch brutale Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder sind natürlich nicht erlaubt. Ihr Hund sollte mit einem ganz normalen Halsband, einem lockeren Kettenhalsband oder einem Brustgeschirr geführt werden können. Wenn er einen Maulkorb tragen muss, darf auch der in der Prüfung nicht fehlen.

Von großer Wichtigkeit ist es außerdem, dass Ihr Vierbeiner verschiedene Grundkommandos wie "Aus", "Sitz", "Platz" oder "Komm" sicher beherrscht, denn diese werden in der Prüfung abgefragt. Außerdem sollte Ihr Haustier mit und ohne Leine brav auf Sie hören und die nötige Gelassenheit eines zuverlässigen Begleiters mitbringen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Begleithundeprüfung im Überblick:

• Hund muss gechipt oder tätowiert sein
• Hund muss ohne Hilfsmittel auf Sie hören können
• Hund muss mit Halsband oder Geschirr geführt werden können
• Hund muss einen Maulkorb tragen können, wenn er einen braucht
• Hund muss alle gängigen Grundkommandos befolgen können
• Hund muss mit und ohne Leine brav sein

Ablauf der Begleithundeprüfung nach festem Schema

Die Prüfung im sogenannten Unterordnungsteil wird in der Regel nach einem festen Schema abgehalten, das sich folgendermaßen gliedert:

• Fußgehen mit und ohne Leine
• Problemloses Gehen durch eine Menschengruppe
• Sitzübungen und Ablegen in Verbindung mit Herankommen
• Wendungen, Stopps und Tempowechsel
• Ablegeübung, ohne Leine in einer Entfernung von 30 Schritt zum Hundehalter bei gleichzeitiger Ablenkung

Des Weiteren wird überprüft, ob Ihr Vierbeiner sich freundlich und ohne Probleme zu bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern, darunter beispielsweise Radfahrern und Joggern, verhält. Mehr zum Ablauf der Begleithundeprüfung finden Sie hier:

Auch für den Menschen gibt es ein paar Bedingungen

Um mit Ihrem Vierbeiner in die Begleithundeprüfung zu gehen, muss der Hundebesitzer bereits volljährig sein und vor der Prüfung einen Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen erbringen. Dafür muss er einen schriftlichen Fragenkatalog beantworten, um sein Wissen in verschiedenen Bereichen rund um den Hund und seine Haltung unter Beweis stellen. Abgefragt wird zum Beispiel allgemeines Wissen über Hunde und ihr Verhalten, zu typischen Krankheiten und Haltungsbedingungen, zu gesetzliche Bestimmungen und zum Hundesport. Besteht der Besitzer den Test, darf er mit seinem Haustier in die Begleithundeprüfung starten.

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