Hundehaltung

Welche Schäden deckt die Hundehaftpflicht ab?

Auch wenn Ihr Hund brav und gut erzogen ist, kann es immer wieder zu plötzlichen Schäden kommen, die von Ihrem Vierbeiner verursacht wurden. Eine Hundehaftpflichtversicherung kommt für derartige Schadensfälle bis zur vereinbarten Versicherungssumme auf. Hier finden Sie einige Informationen hinsichtlich der Leistungen.
Welche Schäden deckt die Hundehaftpflicht ab? — Bild: Shutterstock / Jeroen van den Broek
Welche Schäden deckt die Hundehaftpflicht ab? — Bild: Shutterstock / Jeroen van den Broek

Hundehaftpflichtversicherung übernimmt Sachschäden

In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Besitzer von sogenannten Kampfhunden sind sogar überall dazu verpflichtet, eine Versicherung für ihr Tier abzuschließen.  Angenommen, Ihr Hund entdeckt etwas auf der anderen Straßenseite und rennt plötzlich auf die Straße, wobei ein Auto ausweichen muss und es so zu einem Unfall kommt – die Kosten für die Sachschäden können je nach Situation sehr hoch ausfallen und Sie müssen als Hundehalter finanziell dafür aufkommen, wenn Ihr Kaltschnäuzer nicht versichert ist.

Leistungen beziehen sich auch auf Personenschäden

Auch Personenschäden oder Vermögensschäden fallen in den Bereich der Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung. Falls Ihr Hund beim Spaziergang zum Beispiel plötzlich die Richtung ändert, weil er etwas entdeckt hat und ein Fahrradfahrer so zu Fall kommt, ist Ihr Hund schuld und Sie werden belangt.

Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, müssen Sie im Falle einer Verletzung für etwaige Arztkosten aufkommen und den Verletzten im schlimmsten Fall sogar lebenslang finanziell entschädigen. Der Versicherungsschutz ist übrigens in der Regel auch im Ausland aktiv.

Achtung: Hier wird die Haftpflicht nicht aktiv

Generell beziehen sich die Leistungen von Hundehaftpflichtversicherungen auf Sach-, Personen- und Vermögensschäden – hier gibt es allerdings Fälle, welche aus bestimmten Gründen aus dem Leistungsbereich einer Versicherung herausfallen.

Ausgeschlossen sind zum Beispiel Schäden, die auf besondere gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind. Dieses bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall nicht zahlt, wenn Ihr Hund ohne Leine unterwegs war, obwohl er auffälliges oder aggressives Verhalten an den Tag legt.

Des Weiteren springt die Haftpflicht nicht ein, wenn der Schaden zu spät gemeldet worden ist – etwa nach einer Woche. Auch werden Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen nicht übernommen. Strafen und Bußgelder fallen selbstverständlich auch aus dem Raster.

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14 Kommentare
  • juergenhein

    09-06-2014 12:06:56

    juergenhein: Frage und Rat ?? Das steht in „facebook“ , Bild und „twitter“, aber ohne deinen Namen Sachverhalt: a) mein Nachbar fährt in Urlaub, bittet mich für eine Woche seinen Hund / Pekinesen in Pflege zu nehmen / kostenlos als Nachbarhilfe. b) Der Hund hatte im Laufe der Nacht zwei Weidenwäschekörbe angefressen, während wir schliefen. entstandener Schaden 244.- €, für beide Körbe c) Bei Rückkehr meldete der Nachbar den Schaden seiner Mecklenburgische Haftpflichtversicherung, ich füllte daraufhin den Schadensantrag aus, Rechnung und Fotos und sendete sie an die Mecklenburgische Vers. Rostock d) Deren Antwort an mich und an meinen Nachbar war: Er solle den Schaden auf keinen Fall bezahlen ich hätte die Aufsichtspflicht verletzt. Er möchte, wenn ich Ansprüche stellen in den Streit / Forderung, den gesamten Schriftverkehr an sie weiterleiten, sie würden ihnen zur Seite stehen. e) Meine Antwort und Einspruch an die Versicherung, wie folgt: Ich finde es unverschämt von ihrem Mitarbeiter / Vers., folgende Aussage gegenüber Herr Kollmorgen / Nachbarn zu tätigen:……. a) Er hätte ja 80.-. € pro Korb bezahlt, aber ich hätte mich im Ton vergriffen und das hätte ihm missfallen. Dass heißt also, ich als Geschädigter muss ihm erst gefallen (in Ton- und Wortwahl), damit die Versicherung bezahlen würde. b) ich bin kein professioneller Hundehüter, der von Herrn Kollmorgen beauftragt wurde. c) Familie Kollmorgen sind lediglich Nachbarn und Bekannte. d) Rein theoretisch, wenn wir als Privatpersonen den Hund bei uns für einen Zeitraum aufgenommen hätten, aus reiner Nachbarschaftshilfe, würde die Versicherung verlangen, dass wir gezwungener Maßen die ganze Nacht wach bleiben müssten, um den Hund im Auge behalten zu können, sodass er nichts anknabbern kann. e) ebenso finde ich es unverschämt und charakterlos, der Fam. Kollmorgen anzuraten nichts zu bezahlen und meine Forderung an sie weiterzuleiten. Aber allein aus moralischen Gründen würden diese bezahlen und nicht den Rat der Versicherung annehmen. f) Ihr Verhalten und Vorschläge laufen darauf hinaus: Benutze deine Nachbarn zur „Hilfe“, wenn was kaputt geht, können die sehen wer den Schaden bezahlen soll, oder erst vorher den Haftpflichtvertrag des Nachbarn gründlich zu studieren. Ein weiterer Ratschlag – Brief der Versicherung vom 03.06.2014 Text der Versicherung: wichtiger Hinweis : Sollte von der Gegenseite die Forderungen weiterhin geltend gemacht werden, leisten Sie bitte keine Zahlung, sondern verweisen Sie an uns bzw. leiten Sie eingehende Schreiben sofort einfach an uns, Dinge die durch ihren Hund zerstört wurden, einfach keine Zahlung zu leisten. Text der Versicherung: Fam. Kollmorgen ist nicht verantwortlich, wir hätten die Aufsichtpflicht / Nachbarschaftshilfe verletzt, mit anderen Worten, tue jemand einen Gefallen, wenn was passiert unter Bekannten, wende Dich an die Mecklenburgische Vers. dann brauchst du nicht zu bezahlen. Jürgen Heinrich / henrys Das sind Auszüge aus den Versicherungsgestz: Grobe Fahrlässigkeit liegt in meinem Fall nicht vor Ihre Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie einem anderen zugefügt haben. Versichert sind die Schadensersatzansprüche, die gegen Sie gerichtet werden. Schäden an eigenen Sachen sind deshalb nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Ist auch ein Tierhüter mitversichert? Ja, auch der Tierhüter ist über den Vertrag des Tierhalters mitversichert. Tierhüter ist, wer anstelle des Tierhalters die Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt. "Durch Vertrag" bedeutet nicht unbedingt, dass eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden muss. Es kommt auf die tatsächlichen Umstände an. Tierhüter ist z. B. der Nachbar, der Ihren Hund für 14 Tage in Pflege nimmt. Unerheblich ist, ob der Tierhüter das Tier gegen ein Entgelt oder unentgeltlich beaufsichtigt. Wenn er allerdings gewerbsmäßig tätig ist, entfällt die Mitversicherung.
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  • susannekell

    16-01-2014 09:01:42

    susannekell: An Laura: ich finde es toll, dass du dich jetzt doch für eine Hundehaftpflicht entschieden hast. Die Versicherung kann nur von Vorteil sein. Gut, nicht jeder Hund wird irgendwann mal was verwüsten und mann sollte immer selber einschätzen ob man diese Versicherung braucht. Aber im Notfall kann sie nicht schaden.
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  • lauragartne

    29-10-2013 22:10:12

    lauragartne: Ich glaube, dass ich meine Meinung über eine Hundehaftpflicht nochmal geändert habe. Man sollte sogar für einen Dackel eine abschließen. Meine Oma hat einen kleinen Terrier. Der kleine Kerl hat mir tatsächlich mein Sofa kaputt gemacht. Mehrere Löcher in meinem schönen Sofa. Und natürlich hat meine Oma keine Versicherung. Das wird ein teurer Spaß.
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  • sylviakasser

    21-10-2013 22:10:47

    sylviakasser: Ich bin gerade am schauen nach der passenden Hundehaftpflicht. Da ist es natürlich wunderbar, dass ich über diesen Artikel gestolpert bin. Es gibt so viele Versicherungen und ich weiß einfach nicht, welche die beste ist. Und vor allem welche seriös ist. Welche Versicherungen habt ihr denn so?
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  • person

    15-10-2013 22:10:40

    johannawechsler: Ich kann mich Susanne nur anschließen. Ich würde immer wieder sofort eine Hundehaftpflicht abschließen. Gerade auch, weil immer mal etwas passieren kann. Bei kleinen Hunden z.B. Terrier sehe ich das jetzt nicht als unbedingt nötig aber bei großen Hunden würde ich auf jeden Fall dazu raten.
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  • susannekell

    15-10-2013 20:10:30

    susannekell: Also mein Hund hat im letzten Jahr bei meiner Nachbarin den halben Garten verwüstet. Ihre kompletten Gartenmöbel sowie die Blumenbeete waren dahin. Die Hundehaftpflicht ist da leider nicht eingesprungen. Ich verstehe zwar nicht warum aber sie werden schon ihre Gründe haben. Ich finde es dennoch wichtig, eine Haftpflicht abzuschließen.
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  • person

    09-10-2013 22:10:17

    NinaMller: Ich würde immer eine Hundehaftpflicht abschließen. Gerade bei meinem Hund der immer irgendwas kaputt macht oder Leute anspringt (ja, ich weiß er muss besser trainiert werden) ist die Versicherung super wichtig. Ich kann mich noch erinnern, als er letztes Jahr das halbe Wohnzimmer meiner Mutter zerlegt hat. Da war ich sehr froh, dass die Versicherung eingesprungen ist.
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  • nadinelau35

    09-10-2013 22:10:23

    nadinelau35: Springt die Hundehaftpflicht generell nicht ein, wenn mein Hund nicht an der Leine läuft oder nur wenn er aggresiv ist? Das kann ich aus dem Artikel noch nicht richtig erkennen. Weiß das von euch jemand? Denn in der wohnung läuft mein Hund doch nicht an der Leine.
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  • person

    02-10-2013 13:10:58

    sabinehartung33: Ich kann Silke da nur Recht geben. Eine Hundehaftpflicht abzuschließen ist super wichtig. Mein Hund hat bei mir schon so viel kaputt gemacht. Als er ein Jahr alt war, hat er fast die halbe Wohnzimmergarnitur kaputt gemacht. Das war tatsächlich nicht so toll.
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  • silkeschult

    02-10-2013 12:10:43

    silkeschult: Also ich finde es schon sehr wichtig eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Bei kleinen Hunden mag das ja nicht so relevant sein aber bei größeren Hunden würde ich das schon machen. Mir wäre aber schon so eiges teuer gekomme, wenn ich keine Hundehaftpflicht abgeschlossen hätte.
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  • nicolegerste9

    25-09-2013 23:09:12

    nicolegerste9: Ich habe direkt eine Hundehaftpflicht abgeschlossen. Noch in der ersten Woche in der ich meinen Hund gekauft habe. Es ist einfach ganz wichtig.
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  • lauragartne

    25-09-2013 23:09:31

    lauragartne: Ich finde, dass es auch auf den Hund drauf ankommt, ob man eine Hundehaftpflicht abschließen sollte. Für einen kleinen Dackel braucht man sowas ja nun wirklich nicht.
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  • person

    23-09-2013 02:09:06

    melindakruppe: Ich habe bisher noch keine Hundehaftpflicht abgeschlossen. Ich denke, dass ich es auch nicht mehr machen werde. Unnötig.
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  • person

    22-09-2013 21:09:04

    sarahkoch756859: Ich finde es tatsächlich sehr wichtig, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Wie auch oben im Artikel steht, kann es immer wieder zu schäden kommen. Auch wenn es nur Kleinigkeiten sind.
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